Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Schneller, besser und billiger
Die Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken führt nach Einschätzung der Bundesregierung zu beschleunigtem Züchtungsfortschritt, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie geringeren Kosten. Die Ökobranche müsse exklusive Lieferketten ohne Verwendung von GVO organisieren.
Vorteile für die heimische Agrarwirtschaft erwartet die Bundesregierung von der künftigen EU-Verordnung zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion begründet die Regierung ihren Optimismus mit einem beschleunigten Züchtungsfortschritt, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie geringeren Kosten. So sehe der Brüsseler Verordnungsvorschlag deutliche Erleichterungen für das Inverkehrbringen von Pflanzen der Kategorie 1 (NZT-1-Pflanzen) vor, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen können.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Verfahrenskosten für die Antragstellung bei NZT-1-Pflanzen im Vergleich zu den Zulassungskosten für die klassischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sehr stark reduzieren würden. So müssten die durch neue genomische Techniken gezüchteten Pflanzen vor einem Inverkerbringen oder einer Freisetzung laut Verordnungsentwurf lediglich ein Verifizierungsverfahren durchlaufen und in einer öffentlichen EU-Datenbank registriert werden. Für die Pflanzenzuchtunternehmen verbessere sich damit die europäische Wettbewerbssituation und teilweise auch die Position gegenüber Drittstaaten.
Für den ökologischen Landbau und die Ohne-Gentechnik-Branche stelle die vorgesehene Verordnung eine Herausforderung dar, räumt die Bundesregierung ein. Beide Bereiche stünden vor der Aufgabe, exklusive Lieferketten ohne Verwendung von GVO zu organisieren. Zwar könne hierbei auf die bereits vorhandenen Systeme der Dokumentation und Rückverfolgbarkeit zurückgegriffen werden. Da jedoch für NZT-1-Pflanzen in Anbau und Verarbeitung künftig aufgrund der Vollharmonisierung der geplanten Regelungen verpflichtende nationale Koexistenzmaßnahmen bei Wirksamwerden rechtlich nicht zulässig seien, obliege es grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen oder Zertifizierungssystemen, hier entsprechende Sorgfalt walten zu lassen. AgE
News
Schneller, besser und billiger
Die Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken führt nach Einschätzung der Bundesregierung zu beschleunigtem Züchtungsfortschritt, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie geringeren Kosten. Die Ökobranche müsse exklusive Lieferketten ohne Verwendung von GVO organisieren.
Vorteile für die heimische Agrarwirtschaft erwartet die Bundesregierung von der künftigen EU-Verordnung zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion begründet die Regierung ihren Optimismus mit einem beschleunigten Züchtungsfortschritt, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie geringeren Kosten. So sehe der Brüsseler Verordnungsvorschlag deutliche Erleichterungen für das Inverkehrbringen von Pflanzen der Kategorie 1 (NZT-1-Pflanzen) vor, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen können.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Verfahrenskosten für die Antragstellung bei NZT-1-Pflanzen im Vergleich zu den Zulassungskosten für die klassischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sehr stark reduzieren würden. So müssten die durch neue genomische Techniken gezüchteten Pflanzen vor einem Inverkerbringen oder einer Freisetzung laut Verordnungsentwurf lediglich ein Verifizierungsverfahren durchlaufen und in einer öffentlichen EU-Datenbank registriert werden. Für die Pflanzenzuchtunternehmen verbessere sich damit die europäische Wettbewerbssituation und teilweise auch die Position gegenüber Drittstaaten.
Für den ökologischen Landbau und die Ohne-Gentechnik-Branche stelle die vorgesehene Verordnung eine Herausforderung dar, räumt die Bundesregierung ein. Beide Bereiche stünden vor der Aufgabe, exklusive Lieferketten ohne Verwendung von GVO zu organisieren. Zwar könne hierbei auf die bereits vorhandenen Systeme der Dokumentation und Rückverfolgbarkeit zurückgegriffen werden. Da jedoch für NZT-1-Pflanzen in Anbau und Verarbeitung künftig aufgrund der Vollharmonisierung der geplanten Regelungen verpflichtende nationale Koexistenzmaßnahmen bei Wirksamwerden rechtlich nicht zulässig seien, obliege es grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen oder Zertifizierungssystemen, hier entsprechende Sorgfalt walten zu lassen. AgE
Markttipps
Schneller, besser und billiger
Die Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken führt nach Einschätzung der Bundesregierung zu beschleunigtem Züchtungsfortschritt, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie geringeren Kosten. Die Ökobranche müsse exklusive Lieferketten ohne Verwendung von GVO organisieren.
Vorteile für die heimische Agrarwirtschaft erwartet die Bundesregierung von der künftigen EU-Verordnung zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion begründet die Regierung ihren Optimismus mit einem beschleunigten Züchtungsfortschritt, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie geringeren Kosten. So sehe der Brüsseler Verordnungsvorschlag deutliche Erleichterungen für das Inverkehrbringen von Pflanzen der Kategorie 1 (NZT-1-Pflanzen) vor, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen können.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Verfahrenskosten für die Antragstellung bei NZT-1-Pflanzen im Vergleich zu den Zulassungskosten für die klassischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sehr stark reduzieren würden. So müssten die durch neue genomische Techniken gezüchteten Pflanzen vor einem Inverkerbringen oder einer Freisetzung laut Verordnungsentwurf lediglich ein Verifizierungsverfahren durchlaufen und in einer öffentlichen EU-Datenbank registriert werden. Für die Pflanzenzuchtunternehmen verbessere sich damit die europäische Wettbewerbssituation und teilweise auch die Position gegenüber Drittstaaten.
Für den ökologischen Landbau und die Ohne-Gentechnik-Branche stelle die vorgesehene Verordnung eine Herausforderung dar, räumt die Bundesregierung ein. Beide Bereiche stünden vor der Aufgabe, exklusive Lieferketten ohne Verwendung von GVO zu organisieren. Zwar könne hierbei auf die bereits vorhandenen Systeme der Dokumentation und Rückverfolgbarkeit zurückgegriffen werden. Da jedoch für NZT-1-Pflanzen in Anbau und Verarbeitung künftig aufgrund der Vollharmonisierung der geplanten Regelungen verpflichtende nationale Koexistenzmaßnahmen bei Wirksamwerden rechtlich nicht zulässig seien, obliege es grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen oder Zertifizierungssystemen, hier entsprechende Sorgfalt walten zu lassen. AgE


